Die Gütemeinschaft

Die Gütegemeinschaft

Gütegemeinschaft Halbstarre Deckschichten e. V.

Die Bauweise "Halbstarre Deckschichten" hat sich in den letzten 10 Jahren zunehmend etabliert und technisch erheblich weiterentwickelt. Leider gibt es noch immer sehr große Qualitätsunterschiede bei Material und Verarbeitung.

Aus diesem Grunde diskutierten mehrere Unternehmen mit Erfahrungen im Bau von halbstarren Deckschichten erstmalig im Herbst 2006 über eine verbesserte Gütesicherung. Die Idee zur Bildung einer Gütegemeinschaft Halbstarre Deckschichten war entstanden. Im Frühjahr 2007 fand die Gründersitzung der Gütegemeinschaft Halbstarre Deckschichten statt. Zunächst wurde die Satzung des Vereins erarbeitet und verabschiedet. Nach Wahl des Vorstandes sowie Festlegung der Geschäftsstelle wurden der Güteausschuss und dessen Obmann gewählt. Nun nahm der Güteausschuss seine Arbeit auf, um in den folgenden Monaten das Kernstück der Gütegemeinschaft, die Güte- und Prüfbestimmungen, zu erarbeiten.

Ende 2008 erhielt die "Gütegemeinschaft in Gründung" die Bestätigung der Eintragung des Vereins Gütegemeinschaft Halbstarre Deckschichten. Nunmehr war der Weg für die Verleihung des Gütezeichens an den Verein geebnet. Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung wurde am 6. März 2009 offiziell der Gütegemeinschaft das Gütezeichen verliehen.

Gütesicherung

Güte- und Prüfbestimmungen

Die vorliegenden Güte- und Prüfbestimmungen sind mit RAL Deutsches Insitut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. im Rahmen der Grundsätze für Gütezeichen in einem Anerkennungsverfahren mit den betroffenen Fach- und Verkehrskreisen sowie den zuständigen Behörden gemeinsam erarbeitet worden.

Die Güte- und Prüfbestimmungen Halbstarrer Deckschichten regeln Art, Umfang und Häufigkeit der Überwachung der Ausführung und Vorprodukte. Sie basieren im Wesentlichen auf den Regelungen des Merkblattes für die Herstellung von Halbstarren Deckschichten und darüber hinaus auf den besonderen Güte- und Prüfbestimmungen der beiden Gruppen.

Hier erhalten Sie Zugriff auf die Gütesicherung RAL-GZ 805, Ausgabe April 2013.

 

Die RAL Gütesicherung - Basis für Sicherheit und Vertrauen

Bei Produkten oder Dienstleistungen, die mit dem RAL Gütezeichen ausgezeichnet sind, können Verbraucher besondere Leistung erwarten. Das RAL Gütezeichen signalisiert eine Qualität, die über den gesetzlichen Standards liegt.

Das im Vergleich zu anderen Kennzeichnungen einzigartige System der RAL Gütesicherung schreibt vor, dass die Vergabe der RAL Gütezeichen an strenge und objektive Bestimmungen gebunden ist. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung legt sie fest, und bindet dabei u. a. Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Bundes- und Landesministerien, Behörden und Prüfinstitutionen ein. Die Zuverlässigkeit des RAL Gütezeichens wird sichergestellt, indem Hersteller und Dienstleister die Bestimmungen ständig überwachen, und neutrale Prüfer regelmäßig unangemeldete Kontrollen vornehmen.

Verbraucher können also sicher sein: Das RAL Gütezeichen schützt zuverlässig vor minderer Qualität.