Flächen welche nach dem Wasserhaushaltsgesetz, also AwSV gebaut werden müssen, bedürfen eines vom DIBt zugelassenen halbstarren Systems. Grundsätzlich wird der Einsatz eines Sachverständigen nach Wasserrecht erforderlich. Die Forderungen der bauaufsichtlichen Zulassung müssen mittels einer Übereinstimmungserklärung dokumentiert und durch entsprechende Eigen- und Fremdüberwachungen nachgewiesen werden.