Differenzierung halbstarrer Deckschichten

Halbstarren Deckschichten werden in zwei Arten unterschieden:

Konventionelle Halbstarre Deckschichten NACH dem MERKBLATT für die Herstellung Halbstarrer Deckschichten (M HD)

Konventionelle halbstarre Deckschichten, welche nach den Empfehlungen des M HD der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) gebaut werden. Hier ist alle zwei Jahre ein Eignungsnachweis für den Mörtel gem. Tabelle 2, 3 und 4 des M HD zu erbringen. 

Halbstarre Deckschichten gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Flächen welche nach dem Wasserhaushaltsgesetz, also AwSV gebaut werden müssen, bedürfen eines vom DIBt zugelassenen halbstarren Systems. Grundsätzlich wird der Einsatz eines Sachverständigen nach Wasserrecht erforderlich. Die Forderungen der bauaufsichtlichen Zulassung müssen mittels einer Übereinstimmungserklärung dokumentiert und durch entsprechende Eigen- und Fremdüberwachungen nachgewiesen werden.

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