Die Gütegemeinschaft Halbstarre Deckschichten e. V. hat eine klare Bestimmung. Wir sichern die Güte herzustellender Halbstarrer Deckschichten und die damit in Zusammenhang stehenden Leistungen. Das Gütezeichen wird ausschließlich samt der dazugehörigen Nutzungsrechte seitens der Gütegemeinschaft an Unternehmen verliehen, welche die Forderungen der Gütesicherung erfüllt haben. Gütezeichenträger unterliegen einer Überwachung seitens des Güteausschusses, die Prüfinstitute kümmern sich um die regelmäßig dokumentierte Fremdüberwachung. Im Allgemeinen überwachen wir die Einhaltung der Gütesicherung. Die Leistungen werden somit durch verschiedene Instanzen kontrolliert und gesichert.