Mitglieder können Unternehmen sein, die halbstarre Deckschichten oder Spezialfießmörtel herstellen/vertreiben, sowie Verbände oder Personen, die Wirtschafts- und Verkehrskreise (öffentlicher AG) vertreten. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse an den Güte- und Prüfbestimmungen. Diese Mitglieder sind mit jeweils einer Stimme und Sitz pro Unternehmen im Verein vertreten und können die Verleihung des Gütezeichens beantragen.